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BISS | Beratung bei häuslicher Gewalt

Häusliche Gewalt

Unsere Zielgruppe sind Frauen und Männer, die Opfer von häuslicher Gewalt oder Opfer durch Stalking (Nachstellungen) sind. Häusliche Gewalt kommt in vielen Familien vor und zeigt sich in unterschiedlichsten Formen.

 

Wenn Sie von Ihrem Lebenspartner:

  • misshandelt, gedemütigt, bedroht werden

  • zum Schweigen gebracht werden

  • verfolgt und terrorisiert werden

  • beschimpft, beleidigt, erniedrigt werden

  • daran gehindert werden, Kontakt zu anderen Personen aufzunehmen

  • daran gehindert werden, die Wohnung zu verlassen

  • zum Sex gezwungen werden

Häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit!

Wenn auch nur ein Punkt auf Sie zutrifft, werden Sie aktiv und holen Sie sich Unterstützung. Wir helfen Ihnen, den Teufelskreis zu durchbrechen. Denn häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit!

 

Das Gewaltschutzgesetz regelt die zivilrechtlichen Schutzmaßnahmen der Opfer von häuslicher Gewalt. Die Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt informiert Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes.

Außerdem:

  • unterstützen und begleiten wir Sie in einer akuten Krisensituation

  • besprechen wir mit Ihnen einen individuellen Sicherheitsplan

  • unterstützen wir Sie bei der Antragstellung nach dem Gewaltschutzgesetz

  • bieten wir Ihnen psychosoziale Beratung an

  • begleiten und unterstützen wir Sie bei Gesprächen mit Rechtsanwält(en) /-innen, Ärzt(en) /-innen, Ämtern, Behörden und anderen Einrichtungen

  • vermitteln wir Sie an andere Fachdienste und stellen den Kontakt her

  • bieten wir Ihnen eine Nachsorge an

Das Gewaltschutzgesetz stärkt die Rechte von Opfern häuslicher Gewalt gegen den gewalttätigen Lebenspartner.

 

Sie haben bei Gericht die Möglichkeit, Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen zu beantragen und Ansprüche auf Überlassung der gemeinsamen Wohnung geltend zu machen.

Sie sind nicht allein. Lassen Sie sich helfen. Wir unterstützen Sie.

Die Polizei kann in einer Akutsituation dem Täter für eine bestimmte Zeit verbieten, die gemeinsame Wohnung zu betreten. Deshalb zögern Sie nicht und benachrichtigen Sie die Polizei (Tel. 110) bei unmittelbarer Gefahr.


Der Verstoß gegen die polizeilichen Maßnahmen und die gerichtliche Schutzanordnung ist strafbar. Wenn Sie Opfer von häuslicher Gewalt oder Nachstellungen sind, suchen Sie nicht die Schuld bei sich selbst. Die Verantwortung trägt der Gewalttäter - nicht Sie. Nehmen Sie die Bedrohungen und Misshandlungen nicht länger hin.

 

 BISS 

Kontaktdaten

Bahnhofstr. 2
21682 Stade
Telefon: 04141 7873096
E-Mail:
Internet: www.biss-stade.de

Ansprechpartnerin: Frau Siedentopf
Verwaltungskraft: Frau Sauer

Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Donnerstag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr

 

Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr


Der Anrufbeantworter wird regelmäßig abgehört.

 

Termine nach Vereinbarung.


Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und zu nichts verpflichtend.